Genaue Bezeichnung: Sperrmüll

AVV-Nummer: 20 03 07

Kurzbeschreibung: Bei Sperrmüll handelt es sich laut Definition um bewegliche Gegenstände. Können Sie mit einem Gegenstand umziehen, handelt es sich in der Regel um Sperrmüll.

Zur Information:

Das darf in den Behälter:

Möbel: Sofas, Stühle, Tische, Schränke, Regale usw.
Matratzen und Bettrahmen
sonstige große Gegenstände: Teppiche, Kinderwagen, Fahrräder usw.
sonstige Kleingegenstände.

Nicht enthalten sein darf:

Gefährliche Abfälle: Chemikalien, Farben, Lösungsmittel, Batterien, Putzmittel usw.
Biologisch abbaubare Abfälle: Lebensmittelreste, Gartenabfälle, Inhalte von Kühlschränken, Gefriertruhen oder Vorratschränken usw.
Bauabfälle: Ziegelsteine, Beton, Gipskartonplatten usw.
Haushaltsgeräte: Waschmaschinen, Trockner, Kühlschränke, Herde usw.
Elektronik: Fernseher, Hifi-Geräte, Computer, Monitore, Drucker, batteriebetriebene Geräte usw.
sonstige Sonderabfälle, auch hier nicht genannte

Wichtiger Hinweis!

Die aufgeführten Abfallarten sind beispielhaft und erheben nicht den Anspruch auf
Vollständigkeit.

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