Genaue Bezeichnung: Gemischte Metalle

BAVV-Nummer: 17 04 07

Kurzbeschreibung: Gemischte Abfälle aus Metall, die keine nichtmetallischen oder gefährlichen Stoffe
sowie Restbefüllungen enthalten.

Zur Information:

Das darf in den Behälter:

Armaturen
Dachrinnen
Fahrräder
Gasherde
Gussteile
Heizkörper entleert
Kleineisenteile
Kohleöfen ohne Steine
Metallbänder
Metalltüren
Rohre
Schubkarren

Nicht enthalten sein darf:

Batterien
Elektrogeräte
Felgen mit Reifen
Gasflaschen
Glas
Nichtmetallische Abfälle
Ölfässer mit Anhaftungen
Öltanks mit Anhaftungen

Wichtiger Hinweis!

Die aufgeführten Abfallarten sind beispielhaft und erheben nicht den Anspruch auf
Vollständigkeit.