Genaue Bezeichnung: Papier, Pappe und Kartonagen

AVV-Nummer: 15 01 01

Kurzbeschreibung: Zeitungen, zeitschriften, Büropapier sowie Verpackungen aus Papier, die keine
gefährlichen Stoffe enthalten.

Zur Information:

Das darf in den Behälter:

Aktenordner und Hefter aus Hartpappe
Bücher
Büro- und Schreibpapier
Eierkartons
Kartons und Obststiegen aus Papier
Papiersäcke und Papiertüten
Prospekte
Zeitschriften
Zeitungen

Nicht enthalten sein darf:

Hausmüll
Fotos und Fotopapier
Kunststoffe
Pappgeschirr
stark verschmutztes Papier, Kartonagen
Styropor
Tapeten
Windeln

Wichtiger Hinweis!

Die aufgeführten Abfallarten sind beispielhaft und erheben nicht den Anspruch auf Vollständigkeit.