Genaue Bezeichnung Hausmüllähnlicher Gewerbeabfall

AVV-Nummer: 20 03 01

Kurzbeschreibung: Gemischte Gewerbeabfälle sind hausmüllähnliche Abfälle, die keine gefährlichen Stoffe enthalten.

Zur Information:

Das darf in den Behälter:

Papier, Pappe, Kartonage
Kunststoffabfälle
Gummiabfälle
Holzabfälle Klasse I bis III
Korkabfälle
Glasabfälle in geringen Mengen
Metalle
Styroporabfälle
Verpackungsabfälle
Produktionsabfälle – nicht gefährlich
Textilien
Verbundmaterialien

Nicht enthalten sein darf:

Flüssige Abfälle
Bioabfall
Küchen-und Kantinenabfall
Bauschutt
Gefährliche Abfälle
Dachpappe
Mineralwolle
Asbest
Holzabfälle Klasse IV
Altreifen
Sonderabfälle (Öle, Farben und Lacke )

Wichtiger Hinweis!

Die aufgeführten Abfallarten sind beispielhaft und erheben nicht den Anspruch auf Vollständigkeit.

Achtung Privatpersonen:

Für die Entsorgung von Hausmüll besteht für Privatpersonen bzw. private Haushalte eine Überlassungspflicht nach § 13 KrW-/AbfG. Für diese Abfallart sind öffentlich-rechtliche Entsorgungsträger oder deren Beauftragte zuständig. Weitere genaue Informationen hierzu finden Sie in den kommunalen Abfallsatzungen Ihres Landkreises.