Genaue Bezeichnung: Gemischte Siedlungsabfälle

AVV-Nummer: 20 03 01 / 23 sortierfähige Abfälle

Kurzbeschreibung: Gemischte Gewerbeabfälle sind hausmüllähnliche Abfälle, die keine gefährlichen Stoffe enthalten.

Zur Information: 

Was darf in den Behälter:

Papier, Pappe, Kartonage
Kunststoffabfälle
Gummiabfälle
Holzabfälle Klasse I bis III
Korkabfälle
Glasabfälle in geringen Mengen
Metalle
Styroporabfälle
Produktionsabfälle – nicht gefährlich
Textilien
Verbundmaterialien

Nicht enthalten sein darf:

Flüssige Abfälle
Bioabfall
Küchen- und Kantinenabfall
Bauschutt
Gefährliche Abfälle
Dachpappe
Mineralwolle
Asbest
Holzabfälle Klasse IV
Altreifen
Sonderabfälle (Öle, Farben und Lacke

Wichtiger Hinweis!

Die ausgeführten Abfallarten sind beispielhaft und erheben nicht den Anspruch auf Vollständigkeit.