AVV-Nummer: 17 09 04
Kurzbeschreibung: Baustellenabfall. Gemischte bau-u. Abbruchabfälle sind gemischte, bei Neubau, Umbau, Renovierung und Abriss von Bauwerken anfallende Abfälle, die keine gefährlichen Stoffe enthalten.
Zur Information:
AVV-Nummer: 17 09 04
Kurzbeschreibung: Baustellenabfall. Gemischte bau-u. Abbruchabfälle sind gemischte, bei Neubau, Umbau, Renovierung und Abriss von Bauwerken anfallende Abfälle, die keine gefährlichen Stoffe enthalten.
Zur Information:
Das darf in den Behälter:
Papier, Pappe
Kunststoffe
Folien
Gipskarton
Holz
Isoliermaterial
Kabelreste
Rohre aus Kunststoff
Teppichreste
Verpackungen
Leere Gebinde
Paletten
Nicht enthalten sein darf:
Gefährliche Abfälle
Asbest
Holz Klasse IV
Dämmmaterial
Kohlenteer-u. teerhaltige Produkte
Batterien
Farben und Lacke
Reifen
Technische Flüssigkeiten
Ölhaltige Abfälle
Wichtiger Hinweis zu dem Baustellenabfall!
Die aufgeführten Abfallarten sind beispielhaft und erheben nicht den Anspruch auf Vollständigkeit.