Genaue Bezeichnung: Gemischte Bau-u. Abbruchabfälle

AVV-Nummer: 17 09 04

Kurzbeschreibung: Baustellenabfall. Gemischte bau-u. Abbruchabfälle sind gemischte, bei Neubau, Umbau, Renovierung und Abriss von Bauwerken anfallende Abfälle, die keine gefährlichen Stoffe enthalten.

Zur Information:

Das darf in den Behälter:

Papier, Pappe
Kunststoffe
Folien
Gipskarton
Holz
Isoliermaterial
Kabelreste
Rohre aus Kunststoff
Teppichreste
Verpackungen
Leere Gebinde
Paletten

Nicht enthalten sein darf:

Gefährliche Abfälle
Asbest
Holz Klasse IV
Dämmmaterial
Kohlenteer-u. teerhaltige Produkte
Batterien
Farben und Lacke
Reifen
Technische Flüssigkeiten
Ölhaltige Abfälle

Wichtiger Hinweis zu dem Baustellenabfall!

Die aufgeführten Abfallarten sind beispielhaft und erheben nicht den Anspruch auf Vollständigkeit.