Genaue Bezeichnung Bauschutt – Gemische aus Beton, Ziegeln, Fliesen, Steinen, Keramik

AVV-Nummer: 17 01 07 / 17 01 01

Kurzbeschreibung: Gemische aus Beton, Ziegeln, Fliesen, Steinen, Keramik, die keine gefährlichen Stoffe enthalten.

Zur Information:

Das darf in den Behälter:

Betonabbruch
Dachziegel
Fliesen und Kachel
Mauerwerk
Mörtel und Putzreste
Sanitärkeramik
Ziegelsteine

Nicht enthalten sein darf:

Dachpappe, Bitumenpappe
Folien
Gips- und Gipskartonplatten
Holz
Isolier-u. Dämmstoffe
Kunststoffe
Papier und Tapetenreste
Rohre
Installationsmaterial
Gasbetonsteine

Wichtiger Hinweis!

Die aufgeführten Abfallarten sind beispielhaft und erheben nicht den Anspruch auf Vollständigkeit.